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Imkerei Schäfer
Verein



1. Vorsitzender                           2. Vorsitzender
Siegfried Ortmüller                      Rudi Schäfer
Herzhäuser Str. 2                       Eisenhäuser Str. 88
35232 Dautphetal-Herzhausen    35239 Steffenberg-Obereisenhausen
Tel.:06468/7566                         Tel.:06464/911850
Mail:S.Ortmueller@t-online.de     Mail: Schaefer-Rudi@T-online.de


















Bienenzuchtverein Holzhausen/H. u. Umgebung 1909   Vereinbarung

Der  „Bienenzuchtverein Holzhausen/H und Umgebung 1909“  vereinbart mit
der „Probe-Imkerin“ / dem „Probe-Imker“

Frau / Herrn     : ___________________________________________________________
Anschrift          : ___________________________________________________________
Tel. / Mobil      : ____________________________ / ______________________________
E-Mail             : ___________________________________________________________

die Vermietung eines Bienenvolkes mit einer fachlichen Betreuung zu folgenden
Bedingungen: 

1.        Der Probe-Imker mietet für die Zeit von April bis Ende Juli 2011 vom
           Bienenzuchtverein ein Bienenvolk zur eigenen Nutzung.

2.        Im Preis enthalten sind der Aufstellplatz, die leihweise Nutzung der Beute
           (Boden, Zargen, Deckel, Absperrgitter) für dieses Bienenvolk, Schleier
           (Stichschutz) und die benötigten Werkzeuge (Smoker, Stockmeißel,
           Abkehrbesen usw.) für die Arbeit an den Bienen.

3.        Während des Mietzeitraums erhalten die Probe-Imker von erfahrenen
           Imkern des Bienenzuchtvereins eine regelmäßige fachliche Betreuung
           und praktische Unterstützung bei den anfallenden imkerlichen Arbeiten.

4.        Der Mietpreis beträgt einmalig 140,00 €.

5.        Das Mietverhältnis kann jederzeit vor Ablauf der regulären Mietzeit schriftlich
           von dem Probe-Imker gekündigt werden. Damit entfallen jedoch alle weiteren
          Ansprüche. Volk und Material erhält der Verein umgehend zurück.  

6.        Der Bienenzuchtverein behält sich das Recht vor, diesen Vertrag bei grobem
           Zuwiderhandeln schriftlich durch einen Vorstandsbeschluss zu kündigen.

7.       Nach dem Ende der regulären Mietzeit, welche nach der letzten Honigernte
         (ca. Mitte Juli) erreicht ist, entscheiden sich der Probe-Imker, ob er mit der
         eigenen Imkerei anfangen möchte oder nicht.

Nach der Probe-Imkerzeit:

Das gemietete Bienenvolk inklusive des Wabenmateriales ohne Magazin geht in den Besitz des Probe-Imkers über, wenn er aktives Mitglied im Bienenzuchtverein wird. In diesem Fall bekommt er einen Paten zur weiteren Betreuung. Die in Punkt 2 genannten Werkzeuge und Hilfsmittel kann der Probe-Imker käuflich erwerben oder dem Verein zurückgeben.     
Steffenberg, den ____________   ________________   ________________________
                                                  Vorstandsmitglied    „Probe-Imkerin / Probe-Imker“