Bienenzuchtverein Holzhausen/H. u.
Umgebung 1909Vereinbarung
Der „Bienenzuchtverein Holzhausen/H und Umgebung 1909“
vereinbart mit
der „Probe-Imkerin“ / dem „Probe-Imker“
Frau / Herrn : ___________________________________________________________
Anschrift :
___________________________________________________________ Tel. / Mobil : ____________________________ / ______________________________ E-Mail :
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die Vermietung eines
Bienenvolkes mit einer fachlichen Betreuung zu folgenden Bedingungen:
1.
Der Probe-Imker mietet für die Zeit von April
bis Ende Juli 2011 vom Bienenzuchtverein ein
Bienenvolk zur eigenen Nutzung.
2.
Im Preis enthalten sind der Aufstellplatz, die leihweise Nutzung der Beute (Boden,
Zargen, Deckel, Absperrgitter) für dieses Bienenvolk, Schleier (Stichschutz) und die benötigten Werkzeuge (Smoker, Stockmeißel, Abkehrbesen usw.) für die
Arbeit an den Bienen.
3.
Während des Mietzeitraums erhalten die Probe-Imker
von erfahrenen Imkern des Bienenzuchtvereins eine regelmäßige fachliche
Betreuung und praktische Unterstützung bei den anfallenden imkerlichen Arbeiten.
4.
Der Mietpreis beträgt einmalig 140,00 €.
5.
Das Mietverhältnis kann jederzeit vor Ablauf der
regulären Mietzeit schriftlich von dem Probe-Imker gekündigt werden. Damit
entfallen jedoch alle weiteren Ansprüche. Volk und Material erhält der Verein
umgehend zurück.
6.
Der Bienenzuchtverein behält sich das Recht vor,
diesen Vertrag bei grobem Zuwiderhandeln schriftlich durch einen
Vorstandsbeschluss zu kündigen.
7.
Nach dem Ende der regulären Mietzeit, welche
nach der letzten Honigernte (ca. Mitte Juli) erreicht ist, entscheiden sich der
Probe-Imker, ob er mit der eigenen Imkerei anfangen möchte oder nicht.
Nach der
Probe-Imkerzeit:
Das gemietete Bienenvolk inklusive des Wabenmateriales ohne
Magazin geht in den Besitz des Probe-Imkers über, wenn er aktives Mitglied im
Bienenzuchtverein wird. In diesem Fall bekommt er einen Paten zur weiteren
Betreuung. Die in Punkt 2 genannten Werkzeuge und Hilfsmittel kann der
Probe-Imker käuflich erwerben oder dem Verein zurückgeben.
Steffenberg, den ____________ ________________ ________________________
Vorstandsmitglied „Probe-Imkerin / Probe-Imker“